Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungsverträge mit gelegentlicher Hardwarelieferung (B2B)
APPT GmbH
Regensburger Straße 336
90480 Nürnberg
Deutschland
Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der APPT
GmbH (nachfolgend „APPT“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Sinne des §
14 BGB, soweit es sich um Dienstleistungsverträge oder damit verbundene
Lieferungen von Hardware im Rahmen von Kassensystemprojekten handelt.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende AGB des
Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, APPT stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
APPT erbringt Beratungs-, Implementierungs-, Support- und Entwicklungsleistungen im Bereich von ERP-Systemen (insbesondere Odoo), IT-nahe Bürodienstleistungen (keine Steuer-/Rechtsberatung), Einrichtung von Kassensystemen sowie Webseiten und Online-Shops. Zusätzlich liefert APPT im Rahmen dieser Projekte gelegentlich dazugehörige Hardware.
Die Leistungen werden regelmäßig auf Basis eines Dienstvertrags im Sinne von § 611 BGB erbracht. Ein werkvertraglicher Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots durch den Kunden und schriftliche Auftragsbestätigung durch APPT zustande. Auch Bestellungen über ERP-Systeme oder andere digitale Kanäle gelten als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
§ 4 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. APPT schuldet bei Dienstverträgen kein bestimmtes Ergebnis, sondern ein fachgerechtes Tätigwerden. Bei Werkverträgen gilt das vereinbarte Werk als geschuldet.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche
Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen
sind ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto wird
nur bei schriftlicher Vereinbarung gewährt.
APPT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ohne weitere Mahnung die
Leistungserbringung auszusetzen, sofern der Verzug nach § 286 BGB eingetreten
ist, bis der Rückstand vollständig beglichen wurde.
§ 6 Lieferung von Hardware
Sofern im Rahmen eines Projekts Hardware geliefert wird, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von APPT.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugänge, Dokumente und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
§ 8 Nutzungsrechte an Ergebnissen
An individuell erbrachten Leistungen (z.B. Softwaremodulen, Konzepten) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit vertraglich nichts anderes geregelt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
APPT
haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher
Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach auf den
Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags beschränkt.
Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
APPT haftet nicht für Fehler oder Ausfälle in Odoo-Modulen oder Modulen
Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt, geliefert oder
modifiziert wurden.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von APPT unter Datenschutz.
§ 11 Rückgabe- und Widerrufsausschluss
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB nicht. Digitale Leistungen, Beratungs- und Entwicklungsleistungen sind grundsätzlich von Rückgabe- und Umtausch ausgeschlossen.
§ 12 Steuerabzüge und Quellensteuer
Alle Preise verstehen sich als Netto-Endbeträge ohne Abzug. Sollte der Kunde gemäß lokaler Gesetzgebung verpflichtet sein, eine Quellensteuer einzubehalten, so hat er die Rechnungssumme entsprechend zu erhöhen, sodass APPT den vollständigen vertraglich vereinbarten Nettobetrag ohne Abzüge erhält.
APPT übernimmt keine Haftung für steuerliche Verpflichtungen im Land des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, APPT bei Vertragsschluss über etwaige nationale Steuervorschriften zu informieren.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.